Antragsberechtigt sind:
Die Antragsstellung hat bei Maßnahmen die die Gebäudehülle oder Anlagentechnik (außer Heizung) über einen Energieeffizienz Experten zu erfolgen (Energieberater).
Was wird gefördert?
Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern. Darüber hinaus lässt sich die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten bezuschussen. Für die BEG gelten bestimmte (technische) Voraussetzungen und Einschränkungen.
Wir prüfen Ihre geplanten Schritte ob diese förderfähig sind.
- Angebot(e) von Fachunternehmen über die Maßnahme/Anlage einholen.
- Wichtig: Noch keinen Auftrag vergeben. Ein erteilter Auftrag gilt als vorzeitiger Maßnahmebeginn und verhindert eine Förderung.
- Erstellung der technischen Projektbeschreibung (TPB)
Wir erstellen alle notwendigen Unterlagen und stellen den Antrag zur Förderung!
Antragstellende Person
Auftragsvergabe / Vertragsabschluss und Umsetzung der Maßnahme (Installation, Inbetriebnahme der Anlage).
Hinweis: Wird mit der Maßnahme nach Antragstellung, und vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko.
BAFA
Prüfung des Antrags, Erstellung und Zusendung des Zuwendungsbescheids per Post an uns als Energieberater.
- Wir erstellen den technischen Projektnachweis (TPN) und reichen diesen ein
- Nach Fertigstellung der Maßnahme, Erstellen wir den Online-Verwendungsnachweises und kümmern uns um denUpload der erforderlichen Nachweise
Prüfung des Online-Verwendungsnachweises und der Nachweis-Dokumente seitens der BAFA. Nach positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid, sendet diesen per Post zu und zahlt den gewährten Zuschuss aus.
Vielen Dank, dass Sie sich an uns gewendet haben. Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.