einzelmaßnahmen

Sanierungen & Instandsetzung

EINZELMASSNAHMEN

Die BEG fasst bestehende Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.


KOSTEN & FÖRDERUNG

Die Kosten für die Erstellung einer Einzelmaßnahme sind durch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) mit 50 % gefördert. Auch sind die Kosten für den Energieberater erst zu bezahlen wenn Sie die Bewilligung der Förderung erhalten haben.


Die Förderung selbst umfasst 20 % der förderfähigen Kosten. Sie dürfen dabei wählen ob Sie diese lieber als Zuschuss oder als Kreditvariante (KfW) erhalten möchten. Die Fördersumme ist dabei allerdings auf 60.000 € pro Gebäude gedeckelt.

WER & WAS WIRD GEFÖRDERT?

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtsgemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften


Die Antragsstellung hat bei Maßnahmen die die Gebäudehülle oder Anlagentechnik (außer Heizung) über einen Energieeffizienz Experten zu erfolgen (Energieberater).


Was wird gefördert?

Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern. Darüber hinaus lässt sich die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten bezuschussen. Für die BEG gelten bestimmte (technische) Voraussetzungen und Einschränkungen.


Wir prüfen Ihre geplanten Schritte ob diese förderfähig sind.


ABLAUF

  • Step 01 - Einholung Angebot & Beauftragung Energieberater

    - Angebot(e) von Fachunternehmen über die Maßnahme/Anlage einholen.

    - Wichtig: Noch keinen Auftrag vergeben. Ein erteilter Auftrag gilt als vorzeitiger Maßnahmebeginn und verhindert eine Förderung.

    - Erstellung der technischen Projektbeschreibung (TPB)



  • Step 02 - Antrag für die Förderung

    Wir erstellen alle notwendigen Unterlagen und stellen den Antrag zur Förderung!

  • Step 03 - Auftragsvergabe & Vertragsabschluss

    Antragstellende Person

    Auftragsvergabe / Vertragsabschluss und Umsetzung der Maßnahme (Installation, Inbetriebnahme der Anlage).


    Hinweis: Wird mit der Maßnahme nach Antragstellung, und vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko.


    BAFA

    Prüfung des Antrags, Erstellung und Zusendung des Zuwendungsbescheids per Post an uns als Energieberater.


  • Step 04 - Verwendungsnachweis

    - Wir erstellen den technischen Projektnachweis (TPN) und reichen diesen ein

    - Nach Fertigstellung der Maßnahme, Erstellen wir den Online-Verwendungsnachweises und kümmern uns um denUpload der erforderlichen Nachweise

  • Step 05 - Prüfung & Auszahlung

    Prüfung des Online-Verwendungsnachweises und der Nachweis-Dokumente seitens der BAFA. Nach positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid, sendet diesen per Post zu und zahlt den gewährten Zuschuss aus.

KONTAKT

stefan@and-architektur.de
Stefan Kapfer

AN&D GbR
Sigma Technopark - Gebäude 15 K
Werner-von-Siemens Straße 6
86159 Augsburg

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