Der verbrauchsorientierte Energieausweis darf nur noch für bestimmte Gebäudetypen erstellt werden. Eine Beauftragung ist daher nur dann möglich, wenn Sie eine der drei folgenden Fragen mit „Ja“ beantworten:
- Angebot(e) von Fachunternehmen über die Maßnahme/Anlage einholen.
- Wichtig: Noch keinen Auftrag vergeben. Ein erteilter Auftrag gilt als vorzeitiger Maßnahmebeginn und verhindert eine Förderung.
- Erstellung der technischen Projektbeschreibung (TPB)
Wir erstellen alle notwendigen Unterlagen und stellen den Antrag zur Förderung!
Antragstellende Person
Auftragsvergabe / Vertragsabschluss und Umsetzung der Maßnahme (Installation, Inbetriebnahme der Anlage).
Hinweis: Wird mit der Maßnahme nach Antragstellung, und vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko.
BAFA
Prüfung des Antrags, Erstellung und Zusendung des Zuwendungsbescheids per Post an uns als Energieberater.
- Wir erstellen den technischen Projektnachweis (TPN) und reichen diesen ein
- Nach Fertigstellung der Maßnahme, Erstellen wir den Online-Verwendungsnachweises und kümmern uns um denUpload der erforderlichen Nachweise
Prüfung des Online-Verwendungsnachweises und der Nachweis-Dokumente seitens der BAFA. Nach positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid, sendet diesen per Post zu und zahlt den gewährten Zuschuss aus.
Vielen Dank, dass Sie sich an uns gewendet haben. Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.