energieausweis

Energieeffizientes Design & Nachhaltigkeit

ENERGIEAUSWEISE

Ein Energieausweis ist nötig, wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen. Wir sagen Ihnen, wann Sie dieses Dokument sonst noch brauchen und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Die Grundlage für alle neu zu erstellenden Energieausweise bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), dass die EnEV (Energieeinsparverordnung) und die DIN18599 zusammenfasst.


Neubau & Sanierung

BEDARFS-

AUSWEIS

Bestand & Neuvermietung

VERBRAUCHS-

AUSWEIS

Ob Sie einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis benötigen, hängt von vielen Faktoren ab. Der Bedarfsausweis ist immer möglich, kostet jedoch mehr als der Verbrauchsausweis. Vereinfacht kann man sagen, dass man einen Bedarfsausweis braucht, wenn noch nicht ausreichend Abrechnungsperioden zur Ermittlung des durchschnittlichen Energieverbrauches vorliegen (mindestens 3 Jahre) oder das Gebäude nicht den Standards der Wärmeschutzverordnung von 1977 genügt. Ein Verbrauchsausweis ist deutlich einfacher zu erstellen und deshalb die günstigere Variante.

KOSTEN

Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises (Bedarf & Verbrauch) sind durch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) mit 50 % gefördert. Auch sind die Kosten für den Energieberater erst zu bezahlen wenn Sie die Bewilligung der Förderung erhalten haben.

BEDARFSAUSWEIS

Der Bedarfsausweis ist die umfangreichere Form des Energieausweise. Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis wird er anhand der Immobilienkomponenten wie Gebäudetechnik, Fenster und Dämmung berechnet und basiert nicht auf den tatsächlichen Verbrauchswerten des Hauses.



Bei einer Sanierung muss unter Umständen ein Energieausweis ausgestellt werden, und zwar immer dann, wenn im Zuge der Sanierung eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Hauses erfolgt. In diesem Fall ist ein Bedarfsausweis Pflicht.

VERBRAUCHSAUSWEIS

Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der letzten drei Jahre für Heizung und Warmwasser der Gebäudenutzer wieder. Er stellt also den tatsächlichen Energieverbrauch je Quadratmeter fest. Diese Form des Energieausweises steht daher in enger Abhängigkeit zum individuellen Nutzerverhalten.


Der verbrauchsorientierte Energieausweis darf nur noch für bestimmte Gebäudetypen erstellt werden. Eine Beauftragung ist daher nur dann möglich, wenn Sie eine der drei folgenden Fragen mit „Ja“ beantworten:



  • Verfügt Ihr Gebäude über mindestens 5 Wohneinheiten oder
  • wurde der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt oder
  • entspricht das Gebäude mindestens dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977?

ABLAUF

  • Step 01 - Einholung Angebot & Beauftragung Energieberater

    - Angebot(e) von Fachunternehmen über die Maßnahme/Anlage einholen.

    - Wichtig: Noch keinen Auftrag vergeben. Ein erteilter Auftrag gilt als vorzeitiger Maßnahmebeginn und verhindert eine Förderung.

    - Erstellung der technischen Projektbeschreibung (TPB)



  • Step 02 - Antrag für die Förderung

    Wir erstellen alle notwendigen Unterlagen und stellen den Antrag zur Förderung!

  • Step 03 - Auftragsvergabe & Vertragsabschluss

    Antragstellende Person

    Auftragsvergabe / Vertragsabschluss und Umsetzung der Maßnahme (Installation, Inbetriebnahme der Anlage).


    Hinweis: Wird mit der Maßnahme nach Antragstellung, und vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko.


    BAFA

    Prüfung des Antrags, Erstellung und Zusendung des Zuwendungsbescheids per Post an uns als Energieberater.


  • Step 04 - Verwendungsnachweis

    - Wir erstellen den technischen Projektnachweis (TPN) und reichen diesen ein

    - Nach Fertigstellung der Maßnahme, Erstellen wir den Online-Verwendungsnachweises und kümmern uns um denUpload der erforderlichen Nachweise

  • Step 05 - Prüfung & Auszahlung

    Prüfung des Online-Verwendungsnachweises und der Nachweis-Dokumente seitens der BAFA. Nach positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid, sendet diesen per Post zu und zahlt den gewährten Zuschuss aus.

KONTAKT

stefan@and-architektur.de
Stefan Kapfer

AN&D GbR
Sigma Technopark - Gebäude 15 K
Werner-von-Siemens Straße 6
86159 Augsburg

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