Die „Schritt-für-Schritt-Sanierung“ zeigt auf, wie das Gebäude über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen (Einzelmaßnahme/Maßnahmenkombination) umfassend energetisch saniert werden kann und dabei der Primärenergiebedarf so weit wie möglich gesenkt und CO2 eingespart werden können.
Hierbei sind schlagen wir Sanierungsschritte nach dem Bestmöglich-Prinzip vor. Ein Sanierungsvorschlag ist für jedes Bauteil erforderlich, dessen U-Wert im Ist-Zustand nicht den Anforderungen des geltenden GEG genügt, wobei Sanierungsvorschläge für relativ neue oder sanierte Bauteile langfristig angesetzt werden können. Ein Vorschlag für die Anlagentechnik ist notwendig, wenn diese älter als 10 Jahre ist, wobei auch bei jüngeren Anlagen ein langfristiger Vorschlag sinnvoll sein kann. Im Hinblick auf erneuerbare Energien ist ein Vorschlag erforderlich, wenn die Anlagentechnik bislang keine Nutzung von erneuerbaren Energien integriert.
Antragsberechtigt sind:
Vielen Dank, dass Sie sich an uns gewendet haben. Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.